Beitragsordnung

Beitragsordnung des Sportvereins Valtenberg e.V.

Gültig ab 23.05.2025, beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 23.05.2025

§1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Die Beitragsordnung kann gem. § 12 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.

§2 Beitragsentrichtung

  1. Die Beitragsentrichtung erfolgt ausschließlich durch Lastschrifteinzug. Ausnahmen gelten für Personen, die bereits vor dem 23.05.2025 Mitglied im Verein waren.  Ein erteiltes Lastschriftmandat ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein.
  2. Die Beiträge sind halbjährlich zum 31.03. und zum 30.09. fällig.
  3. Eine abweichende Beitragszahlung ist nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.
  4. Neumitglieder werden zahlungspflichtig im Monat nach ihrer Aufnahme in den Verein. Über den genauen Zeitpunkt und die Beitragshöhe informiert der Vorstand das Neumitglied einmalig in Textform.
  5. Quittungen über die geleistete Beitragszahlung werden nur auf Anforderung beim Kassenwart ausgestellt.

§3 Pflichtverletzung

  1. Bei Nichtzahlung des festgelegten Beitrages erfolgt eine Mahnung durch den Vorstand mit Fristsetzung. Wegen der mit dem Mahnverfahren entstehenden Aufwendungen werden für jede Mahnung 5 € Mahngebühr erhoben.
  2. Hat ein eingeschriebenes Mitglied trotz Mahnungen den Beitrag bis Ende des laufenden Geschäftsjahres nicht bezahlt, wird dieses Vereinsmitglied auf Beschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen.

§4 Aufnahmegebühren

  1. Es werden keine Aufnahmegebühren erhoben.

§5 Beiträge

  1. Mitgliedsbeitrag (jährlich, bei aktiven Mitgliedern inkl. Sportversicherung und Turnierbeitrag)
a) Kinder und Jugendliche50,00 €
b) Volljährige100,00 €
c) ermäßigter Beitrag für Volljährige72,00 €
d) Fördermitglied25,00 €
e) Ehrenmitglieder0,00 €

Maßgeblich sind die Verhältnisse am 01.01. des laufenden Geschäftsjahres.

§6 Beitragsermäßigungen und Beitragsaussetzungen

  1. Über Beitragsänderungen aller Art entscheidet der Vorstand.
  2. Eine genehmigte Beitragsänderung wirkt nur für das laufende Geschäftsjahr. Sie muss jährlich neu geprüft und bestätigt werden. Der ermäßigte Beitrag wird nur ausnahmsweise und nach einer Einzelfallentscheidung durch den Vorstand gewährt. Der Antrag auf Beitragsermäßigung muss bis 31.01. des laufenden Geschäftsjahres beim Vorstand vorliegen. Von dieser Frist darf nur im begründeten Ausnahmefall, z. B. bei einem Vereinseintritt nach dem 31.01., abgewichen werden.
  3. Der ermäßigte Beitrag wird nur gewährt für Auszubildende und Studenten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr und schwerbehinderte Sportler.
  4. Auf Beschluss des Vereinsvorstandes im Einzelfall kann einem Vereinsmitglied der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr ganz oder teilweise erlassen oder gestundet werden, wenn ein Vereinsmitglied nachweislich in eine finanzielle Notlage geraten ist oder das Mitglied krankheitsbedingt nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen kann. Das Mitglied muss bis 31.03. des laufenden Geschäftsjahres den Beitragserlass bzw. die Beitragsstundung beantragen, die Notlage darlegen und einen Vorschlag zur neuen Beitragshöhe bzw. zur neuen Fälligkeit unterbreiten. Von dieser Frist darf nur im begründeten Ausnahmefall abgewichen werden.
  5. Der Beitrag kann einem Vereinsmitglied im Einzelfall auch ganz oder teilweise erlassen werden, wenn dies für eine Maßnahme des Vereins erforderlich ist und im überwiegenden Interesse des Vereins liegt.
  6. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigung, Stundung oder Erlass der Beiträge besteht nicht.

§7 Kontoverbindung

SV Valtenberg e.V. Neukirch / Lausitz

Kreissparkasse Bautzen

IBAN: DE53 855 500 001 000 510 910

BIC: SOLADES1BAT