Beitragsordnung (gültig ab 01.01.2006)
Kontoverbindung
SV Valtenberg e.V. Neukirch / Lausitz, Kreissparkasse Bautzen, IBAN: DE 53 855 500 00 1000 510 910, BIC: SOLADES1BAT
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Eingeschriebene Mitglieder
Eingeschriebene Mitglieder sind Personen, die in den Sportverein Valtenberg e. V. als Mitglied eingetragen sind, die Satzung anerkennen.
2. Gäste
Gäste sind Teilnehmer, die zeitlich begrenzt am Sportbetrieb teilnehmen (z.B. zum Schnuppern, für Einmalveranstaltungen oder bei beruflichen Erfordernissen).
3. Erwerb des Gästestatus
Den Gästestatus erhalten nicht eingeschriebene Mitglieder bis zum Erwerb der Mitgliedschaft im Verein. Eingeschriebene Mitglieder können den Gästestatus schriftlich unter Angabe von Gründen (analog Pkt. 2) beantragen. Dies ist dem Vorstand anzuzeigen. Der Gästestatus für eingeschriebene Mitglieder gilt nur für das laufende Geschäftsjahr, in dem er beantragt wurde.
4. Beitragspflicht
Für alle eingeschriebenen Mitglieder besteht Beitragspflicht. Für alle Beitragsermäßigungen ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten.
5. Beitragsentrichtung
Die Beitragsentrichtung erfolgt gemäß Satzung bis spätestens Ende des ersten Quartals eine jeden Jahres. Eine abweichende Beitragszahlung ist nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich. Die Beitragsentrichtung ist auf Antrag auch in 4 gleichen monatlichen Raten, fällig jeweils bis Ende des ersten Monats eines Quartals, möglich. Bei dieser Form der Beitragsentrichtung ist dem SV Valtenberg eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
6. Verstoß gegen die Beitragspflicht
Bei Nichtzahlung des festgelegten Beitragssatzes erfolgt eine Mahnung durch den Gesamtvorstand mit Fristsetzung. Hat ein eingeschriebenes Mitglied trotz Mahnungen den Beitrag bis Ende des Dritten Quartals nicht bezahlt, so ist auf Beschluss des Vorstandes eine Kündigung der Mitgliedschaft gemäß § 5 der Satzung zu veranlassen.
II. Aufnahmegebühren
1. Bemerkungen
Für die Neuaufnahme von Mitgliedern wird ein einmaliger Beitrag zur finanziellen und organisatorischen Absicherung der Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dieser neuen Mitgliedschaft stehen, erhoben. Die Verwendung dieser finanziellen Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
2. Aufnahmegebühren
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag (inkl. lfd. Gj) |
10,00 € |
Erwachsene |
20,00 € |
III. Beitragssätze für eingeschriebene Mitglieder
A. Mitgliedsbeitrag (jährlich, inkl. Sportversicherung und Turnierbeitrag)
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag (inkl. lfd. Gj) |
48,00 € |
Erwachsene |
120,00 € |
Azubis, Studenten bis max. 30. Geburtstag |
72,00 € |
Arbeitslosenhilfeempfänger, Sozialhilfeempfänger |
48,00 € |
Ratenzahlungen sind möglich und sind laut Punkt 5 abzustimmen!
B. Beiträge pro Quartal
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag (inkl. lfd. Gj) |
12,00 € |
Erwachsene |
30,00 € |
Azubis, Studenten bis max. 30. Geburtstag |
18,00 € |
Arbeitslosenhilfeempfänger, Sozialhilfeempfänger |
12,00 € |
C. Beitragermäßigungen auf Grundlage des höchsten Beitragssatzes
Ermäßigungen nach Verdienststaffelung auf Nettobasis
Nettoeinkommen über 1000,00 € |
120,00 € |
Nettoeinkommen über 900,00 bis 1000,00 € |
108,00 € |
Nettoeinkommen über 800,00 bis 900,00 € |
96,00 € |
Nettoeinkommen über 700,00 bis 800,00 € |
84,00 € |
Nettoeinkommen bis 700,00 € | 72,00 € |
Ermäßigungen sind nur auf Antrag an den Vorstand und unter Vorlage von zwei aufeinander folgenden Einkommensnachweisen (zur Einsicht) möglich. Der Antrag ist bis 31.01. des laufenden Geschäftsjahres zu stellen. Erfolgt die Zustimmung durch den Vorstand, ist der fällige Beitrag in einer Rate bis 31.03. des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten.
VI. Beitragssätze für Gäste
A. Jährliche Beiträge
1. Sportversicherung (pauschal)
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag (inkl. lfd. Gj) |
3,00 € |
Erwachsene |
6,00 € |
Azubis, Studenten bis max. 30. Geburtstag |
4,50 € |
Arbeitslosenhilfeempfänger, Sozialhilfeempfänger |
4,50 € |
2. Trainings- und Turnierbeitrag
Für alle je Aufwand |
1* |
*1 … entsprechend Beschluss, anteilig der monatlichen Beiträge Erwachsene abzüglich der Versicherung.